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Hecken sind ökologisch wertvoll: Pflege bis zum 28. Februar abschließen
Dieser Eintrag stammt von admin Am 9.2.2007 @ 09:35 In Umwelt | Kommentarfunktion deaktiviert
Ostalbkreis. Hecken und Feldgehölze erfüllen wichtige Funktionen für unsere Umwelt: Sie sind Lebensraum für viele gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Um ihrer enormen biologischen Bedeutung gerecht zu werden, müssen Hecken gut gepflegt werden. „Jetzt ist für Pflegearbeiten an Hecken genau die passende Zeit“, so der Rat der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis.
Es ist darüber hinaus gesetzlich geregelt, dass die Pflege von Feldgehölzen nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen darf. Das hat seinen Grund: In der Vegetationszeit sollen die Hecken ungestört wachsen und gedeihen können. In dieser Phase lagern die Pflanzen Nährstoffe in ihren Wurzeln ein, die sie später für den Neuaustrieb brauchen. Ein weiterer Grund für die Pflege im Winter: Die Vögel werden dann während ihrer Brutzeit nicht gestört. Der größte Teil unserer einheimischen Reptilien, nahezu 50 Prozent unserer Säugetierarten und rund 20 Prozent der einheimischen Brutvögel, sind zumindest zeitweise an den Lebensraum Hecke gebunden. In der Kulturlandschaft tragen sie zur Landschaftsgliederung bei und wirken als wichtige Biotopvernetzungslinien. Angrenzende Fluren werden durch Feldgehölze vor Wind und Erosion geschützt.
Die Pflege von Hecken kann je nach Artenzusammenset-zung der Gehölze ganz unterschiedlich erfolgen: Hecken, die vorwiegend aus Schlehen aufgebaut sind, werden in der Regel abschnittsweise auf den Stock gesetzt, weil die Entnahme einzelner Büsche kaum möglich ist. Alle drei bis vier Jahre sollte aber höchstens ein Viertel der Heckenlänge in Angriff genommen werden. Ein zusammenhängender Abschnitt sollte 30 Meter nicht übersteigen.
Artenreiche Hecken sollten ebenfalls abschnittsweise gepflegt werden; auch hier gilt die Regel: alle drei bis vier Jahre. Seltene Arten wie Ulmen, Wildapfel oder Wildbirne sowie Wildkirsche und Eisbeere sollten von den Pflegemaßnahmen jedoch ausgespart werden. Sofern genügend Platz für ihre Entwicklung vorhanden ist, sollten sie als Bäume in der Hecke erhalten werden. Keine Pflegemaßnahme im Sinne des Naturschutzes ist es allerdings, wenn man eine Hecke zu einer senkrechten Wand zurück-schneidet.
Früher dienten Hecken vor allem zur Abgrenzung der Felder; daneben wurden sie zur Brennholzgewinnung genutzt. Das regelmäßige Fällen einzelner Heckenabschnitte, das sogenannte „auf den Stock setzen“ verjüngte den Bestand und sicherte damit langfristig den Erhalt der Hecken. Mit der zunehmenden Nutzung fossiler Energiequellen ging die Bedeutung der Feldhecken als Brennstofflieferant zurück. Heute sind viele Bestände überaltert. In der Vergangenheit mussten im Zuge der Flurneuordnung unzählige Heckenzeilen weichen, da sie einer technisierten Landwirtschaft hinderlich waren. Die wenigen, heute noch erhaltenen Heckenbestände sind von außerordentlichem Wert für den Erhalt der Artenvielfalt. In Baden-Württemberg genießen sie besonderen Schutz durch das Biotopschutzgesetz und dürfen nicht entfernt werden.
Mitteilung von:
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Susanne Dietterle
Büro des Landrats / Pressestelle
Telefon 07361/503-312
Telefax 07361/503-96312
susanne.dietterle@ostalbkreis.de7
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