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Kürzere Lieferzeiten in Schwäbisch Haller Fußgängerzone

Dieser Eintrag stammt von admin Am 15.2.2007 @ 14:58 In Handel | Kommentarfunktion deaktiviert

Schwäbisch Hall. „Unsere Fußgängerzonen sollen attraktiver werden“ Mit diesem gemeinsamen Anliegen hatten sich die Stadtverwaltung und der Verein Schwäbisch Hall aktiv im Herbst vergangenen Jahres auf eine neue Verkehrsregelung verständigt. Nach den ersten Erfahrungen sind sich Stadt, Händlerschaft und Polizei einig, die Lieferzeiten von vormittags 10 auf 11 Uhr zu erweitern und wollen nun gemeinsam dafür werben, dass dieser notwendige und sinnvolle Kompromiss auch eingehalten wird.

Die Neuregelung zur Reduzierung unnötigen Fahrverkehrs in den Fußgängerzonen hat sich nach den Erfahrungen der Verantwortlichen im großen und ganzen als richtig erwiesen. Einzelne negative Stimmen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die am 1. Dezember eingeführten Maßnahmen notwendig waren und sinnvoll sind. Wer hat sich über Mittag nicht schon über LKW geärgert, die mit ihrem Lärm und Gestank den Aufenthalt in einem Straßencafe an der Schwatzbühlgasse vermiest haben?! Damit soll nun endgültig Schluss sein.

Damit LKW-Lieferungen auch in der Zeit von 11 bis 18 Uhr noch möglich sind, wurden im Bereich der Mauerstraße vor der Henkersbrücke sowie in der Marktstraße zwischen VR-Bank und der Firma Kachel Ladezonen ausschließlich für LKW eingerichtet. In dieser Zeit dürfen die LKW dann in  der Marktstraße nicht weiterfahren, sondern müssen über den Spitalbach zur Salinenstraße fahren.

Die Lkw-Ladezone in der Marktstraße wird leider noch von vielen Pkw-Fahrerinnen und Fahrern als Parkfläche missbraucht. Da diese Ladezone jedoch unbedingt für Lkw reserviert bleiben muss, ist verstärkte und konsequente Überwachung nötig. Die Ladezone am Beginn der Gelbinger Gasse links soll künftig auch für die Anlieferung mit Pkw zur Verfügung stehen.

Nach der zweimonatigen Einführungsphase kann davon ausgegangen werden, dass mit den vorhandenen Ausnahmegenehmigungen und der Erweiterung der Lieferzeit allen Interessen weitgehend Rechnung getragen wurde. Insofern ist es nun wichtig, durch gemeinsame Überzeugungsarbeit und Überwachung auf die Einhaltung hinzuwirken. Bei Bedarf kann in außergewöhnlichen Härtefällen zu Gunsten der Betroffenen entschieden werden.

Leider sind auch häufig Klagen über Taxen zu hören, weil diese viel schneller als die zulässige Schrittgeschwindigkeit und zum Teil auch unberechtigt durch die Fußgängerzonen fahren. Auch an Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wird appelliert, in den Fußgängerzonen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Nicht selten werden Fußgängerinnen und Fußgänger durch rücksichtsloses Fahren gefährdet.

Pressestelle der Stadt Schwäbisch Hall
Am Markt 6
Elke Kunz
74523 Schwäbisch Hall
Tel. 0791/751-202
Fax: 0791/751-466
E-Mail: elke.kunz@schwaebischhall.de
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