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Erfolge der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in Wasserschutzgebieten

Dieser Eintrag stammt von admin Am 20.11.2007 @ 13:15 In Landwirtschaft | Kommentarfunktion deaktiviert

Main-Tauber-Kreis / Stuttgart. Die Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung des Landes Baden-Württemberg, kurz SchALVO, hat zu einer weiteren Verringerung der Nitratkonzentration im Grundwasser und dadurch zur Verbesserung des Grundwassers im Main-Tauber-Kreis geführt. Die Bewirtschaftungsauflagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die laut Mitteilung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis sehr gut von den Landwirten umgesetzt werden, zeigten in weiteren drei Wasserschutzgebieten eine deutlich positive Wirkung.  

Dies führt dazu, dass bei der bevorstehenden jährlichen Aktualisierung der SchALVO die Wasserschutzgebiete Welzbachtal in Werbach (Nr. 128131) und Egelsee in Weikersheim (Nr. 128081) ab dem 1. Januar 2008 jeweils vom Sanierungsgebiet zum Problemgebiet zurückgestuft werden können. Damit wird in diesen Gebieten ab dem 1. Januar 2008 die erste Bodenbearbeitung zum Anbau von Sommergetreide und Mais (Sommerungen) möglich werden.

Das Wasserschutzgebiet Niklashausen (Nr. 128118) wird ab dem 1. Januar 2008 vom Problemgebiet zum ogL-Gebiet, einem Gebiet mit einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung, zurückgestuft. Dies bedeutet, dass aus der SchALVO nur noch das Grünlandumbruchverbot, das Verbot der Terbuthylazinanwendung sowie die allgemeinen Regelungen für die Zone II (Verbot der Gülleausbringung, Sonderregelungen für A-Böden) Gültigkeit besitzen. Alle anderen landwirtschaftlichen Maßnahmen müssen der guten fachlichen Praxis gemäß der Düngeverordnung entsprechen. Die Regelungen der Rechtsverordnung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis gelten weiterhin.

In den drei genannten Wasserschutzgebieten gelten die bisherigen Bewirtschaftungsauflagen bis einschließlich 31. Dezember 2007 weiter. Verstöße, die bis zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, führen zu einem Verlust der Ausgleichsleistungen für das Jahr 2007.

Weitere Auskünfte zur Änderung der Bewirtschaftungsauflagen und der Ausgleichsleistungen erteilt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis telefonisch unter den Nummern 07931/4827 -6314, -6303, -6328, -6322 und -6336 und in den Abendveranstaltungen zum Wasserschutz im Frühjahr 2008.

Mitteilung von:
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/82-5612
Telefax 09341/82-5690,
Markus Moll, Pressestelle
pressestelle@main-tauber-kreis.de
[1] www.main-tauber-kreis.de


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