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Umweltplaketten für Fahrzeuge ab 1. März 2007
Dieser Eintrag stammt von admin Am 21.2.2007 @ 17:17 In Umwelt | Kommentarfunktion deaktiviert
Stutrgart. Zum 1. Juli dieses Jahres sollen in Baden-Württemberg in ausgewiesenen Umweltzonen erstmals ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik umgesetzt werden. Umweltministerin Tanja Gönner ließ sich heute (21. Februar 2007) in Stuttgart an ihrem Fahrzeug vom Vorsitzenden der Geschäftsführung der DEKRA Automobil GmbH, Clemens Klinke, eine grüne Umweltplakette anbringen, die eine moderne Abgastechnik bestätigt und auch künftig zur Fahrt in Umweltzonen berechtigt.
“Die Feinstaubbelastung bereitet trotz der derzeit witterungsbedingt vergleichsweise geringen Konzentrationen weiterhin Sorge. Wir halten deshalb am Zeitplan zur Umsetzung von ersten Fahrverboten in den ausgewiesenen Umweltzonen zum 1. Juli fest. Die Luftreinhaltung und der Gesundheitsschutz der in den Hauptbelastungsgebieten lebenden Menschen haben einen hohen Stellenwert.” An 27 der landesweit 29 straßennahen Messstellen sei im vergangenen Jahr der Grenzwert für die Feinstaubbelastung an mehr als nach der EU-Richtlinie zulässigen 35 Tagen überschritten worden.
“Es besteht kein Grund zur Eile. Die Plaketten werden an zahlreichen Stellen ausgegeben. So ist gewährleistet, dass es nach dem 1. Juli keine unnötigen Schwierigkeiten gibt”, sagte Umweltministerin Gönner. Die Umweltplaketten sind nach der zum 1. März 2007 in Kraft tretenden Kennzeichnungsverordnung bei Kfz-Zulassungsbehörden im Land sowie AU-Werkstätten, DEKRA, TÜV, GTÜ und anderen Sachverständigenorganisationen erhältlich. Die Kosten liegen bei etwa fünf bis zehn Euro.
Ein Blick in den Fahrzeugschein ermögliche die Einordnung in eine der insgesamt vier Schadstoffgruppen, erläuterte Clemens Klinke. Betroffen von den Fahrverboten seien Fahrzeuge der künftigen Schadstoffgruppe 1. “Das sind Dieselfahrzeuge, die die Euro Stufe 2 nicht erfüllen und Benzinfahrzeuge vor Einführung der Euro Stufe 1.” In der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Fahrzeuge sei allerdings eine Nachrüstung mit moderner Abgastechnik möglich, betonte Klinke. Bei Dieselfahrzeugen soll ab 1. April 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2006 der Einbau eines Rußpartikelfilters mit 330 Euro Steuerbonus gefördert werden. Bei Benzinfahrzeugen mit Katalysatoren der ersten Generation rechne sich die Nachrüstung durch eine in der Folge geringere Steuerbelastung, erläuterte DEKRA Geschäftsführer Klinke. Im Durchschnitt amortisierten sich die Investitionen bei Benzinfahrzeugen schon nach ein bis zwei Jahren. “Es profitiert die Umwelt und der Fahrzeughalter, weil er Steuern spart und den Wert seines Fahrzeuges steigert”, so Umweltministerin Gönner.
Ergänzende Informationen:
Kennzeichnungsverordnung
Auf der vom Umweltministerium eingerichteten Internetseite:
[1] www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/Luftreinhaltung_und_Umweltzonen.pdf
sind die den Schadstoffgruppen 1 bis 4 jeweils zugeordneten Fahrzeug-Schlüsselnummern aufgelistet und weitergehende Informationen angeführt.
Umweltzonen
Im Zuge der Umsetzung der Aktions- und Luftreinhaltepläne sind ab 1. Juli 2007 ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik der Schadstoffgruppe 1 in Umweltzonen in folgenden Gebieten vorgesehen: Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld. Weitere Fahrverbote folgen in Mannheim und Tübingen.
Luftqualität
Die aktuellen Daten der straßennahen Messungen zur Luftqualität sind im Internet abrufbar auf den Seiten der LUBW: [2] www.lubw.baden-wuerttemberg.de unter Luft > Aktuelle Immissionsdaten > Spotmessungen.
Quelle: Umweltministerium Stuttgart
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