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Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen: Wirtschaftsministerium startet neuen Aufruf

Dieser Eintrag stammt von dn Am 21.5.2008 @ 09:58 In Verwaltung | Kommentarfunktion deaktiviert

Ostalbkreis / Stuttgart. Wie die Wirtschaftsförderung des Ostalbkreises mitteilt, können kleine Unternehmen beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bis 30. Juni 2008 wieder Innovationsgutscheine beantragen. Nachdem die erste Antragsfrist für Innovationsgutscheine gut angenommen wurde, hat das Wirtschaftsministerium einen neuen Quartalsaufruf gestartet.  

„Gerade bei kleinen Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten ist es wichtig, ihre Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung zu stärken, um neue Märkte zu erschließen“, erklärte Ernst Pfister bei der neuerlichen Ausschreibung. Sie können sich häufig weder Personal für Forschung und Entwicklung leisten noch externe Leistungen wie Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien oder die Erstellung eines Prototypen vorfinanzieren. Mit Hilfe der Innovationsgutscheine können sie sich Unterstützung am nationalen und internationalen Forschungsmarkt einkaufen.

Innovationsgutscheine gibt es zu

2500 Euro (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer Dienstleistung, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik.

5000 Euro (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit.

Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar, so dass eine Förderung von bis zu 7500 Euro gewährt werden kann. Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

Die Anträge werden von einem Innovationsausschuss geprüft.

Die aktuellen Antragsformulare und Informationen für den zweiten Aufruf sind unter [1] www.innovationsgutscheine.de abrufbar oder können beim Wirtschaftsministerium, Sarah Sauter, Tel.: 0711 123-2615, angefordert und ab sofort auch eingereicht werden.

Mitteilung von:
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Susanne Dietterle (Pressereferentin)
Tel.: (0 73 61) 5 03-3 12
Fax: (0 73 61) 5 03-9 63 12
E-Mail: [2] pressestelle@ostalbkreis.de
[3] www.ostalbkreis.de


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