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Main-Tauber-Kreis: Bei fehlender Müllmarke droht Verwarnungsgeld

Dieser Eintrag stammt von admin Am 23.2.2007 @ 10:21 In Umwelt, Verwaltung | Kommentarfunktion deaktiviert

Tauberbischofsheim. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis kontrolliert ab Montag, 5. März, in den Städten und Gemeinden des Landkreises, ob alle Haushalte die vorgeschriebene Müllmarke gekauft haben. Der AWMT weist darauf hin, dass nach der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises jeder Haushalt – hierzu zählt auch der Ein-Personen-Haushalt – mit mindestens einem Restmüllgefäß und gültiger Jahresmüllgebührenmarke an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein muss.

Für die Entleerung der Abfallbehälter müssen Entleerungsbanderolen erworben und am Gefäß angebracht werden. Die Fälligkeit der Gebührenschuld entsteht am 1. Januar eines jeden Kalenderjahres. Die Müllmarken müssen deshalb zum Jahresbeginn bei den Städten und Gemeinden erworben werden. In Fällen fehlender Gebührenmarken veranlasst der Abfallwirtschaftsbetrieb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes führen kann.

Ebenfalls muss die Biotonne mit einer gültigen Jahresmüllgebührenmarke ausgestattet sein. Biotonnen, die nicht mehr genutzt werden, müssen dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 09341/82-5956 gemeldet und zu einem dabei vereinbarten Termin zur Abholung bereitgestellt werden.

Mitteilung von:

Mitteilung von:
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/82-5612
Telefax 09341/82-5690,
Markus Moll, Pressestelle
pressestelle@main-tauber-kreis.de
[1] www.main-tauber-kreis.de


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