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Landratsamt Ostalb verfügt 1.542 Zwangsstilllegungen
Dieser Eintrag stammt von admin Am 23.2.2007 @ 12:29 In Verkehr, Verwaltung | Kommentarfunktion deaktiviert
Aaalen. Jedes zugelassene Kraftfahrzeug unterliegt der gesetzlichen Haftpflichtversicherung, ist steuerpflichtig und muss mängelfrei sein. Leider kommt es oft vor, dass die Kfz-Zulassungsbehörde Zwangsstilllegungen an Fahrzeugen einleiten muss. Im Ostalbkreis war dies im Jahr 2006 in 1.542 Fällen notwendig.
Es gibt verschiedene Gründe, die laut Landkreisverwaltung zu einer Zwangsstilllegung des Fahrzeugs führen können. Eine Verfügung der Zulassungsstelle kann durch Mängel am Fahrzeug, nicht bezahlte Kraftfahrzeugsteuer oder fehlenden Versicherungsschutz begründet sein. Das Landratsamt empfiehlt deshalb den Fahrzeughaltern, bei einer Mängelmeldung der Polizei, einer Aufforderung zur Entrichtung der Kfz-Steuer durch das Finanzamt oder bei einer Mitteilung der Versicherungsgesellschaft, dass der Versicherungsschutz aufgehoben ist, sofort tätig zu werden. Andernfalls ist die Zulassungsstelle des Landratsamts verpflichtet, die zwangsweise Stilllegung des jeweiligen Fahrzeuges einzuleiten, wobei dem Fahrzeughalter auch Gebühren entstehen.
Dieser Rat wird von vielen Verkehrsteilnehmern leider nach wie vor nicht angenommen – dies belegen die neuesten statistischen Zahlen der Kraftfahrzeugzulassungsstelle der Landkreisverwaltung für das Jahr 2006.
Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 6.186 Meldungen von Versicherungsgesellschaften über Kraftfahrzeuge ein, deren Versicherungsschutz erloschen war, da die fällige Prämie nicht bezahlt wurde. Dies waren 100 Meldungen mehr als im Vorjahr. Fehlender Versicherungsschutz kann bei einem Unfall größte finanzielle Haftungsfolgen nach sich ziehen. Dies ist vielen Fahrzeughaltern offensichtlich nicht bewusst.
In 864 Fällen teilte das Finanzamt mit, dass trotz Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens die Kfz-Steuer nicht entrichtet wurde. Auch hier ist eine Steigerung der Fllzahlen zu verzeichnen. Und schließlich gingen 3.689 Mängelanzeigen der Polizei bei den zuständigen Sachbearbeitern des Straßenverkehrsamtes ein. Darunter schwerwiegende Fälle wie z.B. glatte Reifen oder auch defekte Bremsanlagen. Letzlich musste in 53 solcher Fälle die Zwangsstilllegung verfügt und in 27 Fällen die Fahrzeuge schließlich entstempelt werden.
Von den insgesamt 1.542 verfügten Zwangsstilllegungen musste der Außendienst des Straßenverkehrsamtes in 589 Fällen vor Ort die Fahrzeuge zwangsweise entstempeln. Die genannten Gründe für Zwangsstilllegungen erfüllen auch die Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten. Wer ein Fahrzeug trotz erloschenem Versicherungsschutz oder trotz schwerwiegender Mängel benutzt, geht nicht nur ein finanzielles Risiko ein. Er gefährdet vielmehr sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Mitteilung von:
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel.: (0 73 61) 5 03-3 12
Fax: (0 73 61) 5 03-9 63 12
E-Mail: pressestelle@ostalbkreis.de
[1] www.ostalbkreis.de
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