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Bundestagswahl: Wahlscheine können jetzt beantragt werden
Dieser Eintrag stammt von sus Am 26.8.2009 @ 11:33 In Gesellschaft, Verwaltung, Politik | Kommentarfunktion deaktiviert
Zur Vorbereitung der Bundestagswahl werden bis Sonntag, 6. September, die Wahlbenachrichtigungen für den Wahlkreis 267 Heilbronn versandt. „Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, kann sich unter der Telefonnummer 07131/56-2078 im Heilbronner Rathaus melden“, sagt Rainer Schmidt von der Wahldienststelle des Bürgeramts.
„Die Wahlbenachrichtigungskarte erfüllt gleich mehrere Funktionen“, erläutert Schmidt weiter. So sollte die Karte am Wahlsonntag, 27. September, im Wahllokal vorgelegt werden. Zudem können mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Diese Anträge müssen in einem Briefumschlag und frankiert an das Bürgeramt gesandt werden. Außerdem können Anträge unter anderem auch über die städtische Website www.heilbronn.de oder direkt im Heilbronner Rathaus sowie in den Bürgerämtern in den Stadtteilen gestellt werden. Im Heilbronner Rathaus kann die Briefwahl sofort ausgeübt werden.
Auskünfte zur Briefwahl gibt das Briefwahlteam im Archivsaal des Rathauses unter Telefon 07131/56-3688. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie am Freitag vor der Wahl von 8.30 bis 18 Uhr.
Unterscheidungsaufdruck
für die Wahlstatistik
Wie schon bei der Europawahl wird es auch bei der Bundestagswahl wieder Erhebungen für eine repräsentative Wahlstatistik geben. Damit werden für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt. Im Wahlkreis 267 Heilbronn sind dafür zwei allgemeine Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke ausgewählt. In der Stadt Heilbronn sind – wie schon bei der Europawahl – nur Briefwähler betroffen.
In den Stichprobenbezirken enthalten die amtlichen Stimmzettel einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt somit gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.
In Heilbronn gibt es 32
barrierefreie Wahllokale
Für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sind insgesamt 32 Heilbronner Wahllokale ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich.
Personen, die in einem der unten genannten Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen sich allerdings einen Wahlschein besorgen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises wählen.
Barrierefreie Wahllokale in Heilbronn:
Rathaus Heilbronn, Bürgeramt, Zimmer 0.08, Marktplatz 7, Eingang Lohtorstraße
Städtische Museen Heilbronn, Deutschhof, Foyer, Deutschhofstraße 6
Städtischer Kindergarten, Roseggerstraße 3
Gustav-von-Schmoller-Schule, Zimmer 009 und 011, Frankfurter Straße 63
Wilhelm-Maybach-Schule, Aula, Geb.A, Paulinenstraße 38
Thomas-Morus-Haus, Konferenzzimmer, Goethestraße 75
Silcherschule, Zimmer U1 und U2, Lenaustraße 8, Eingang Silcherstraße
Johannes-Kindergarten, Abt. A und B, Nürnberger Straße 17
Jugendherberge, Schirrmannstraße 9
Ludwig-Pfau-Schule, Foyer Turnhalle, Herbert-Hoover-Straße 1
Katholisches Gemeindehaus Maria Immaculata, Moosbruggerstraße 6
Feuerwehr Heilbronn, Schulungsraum Freiwillige Feuerwehr, Beethovenstraße 29
Wilhelm-Hauff-Schule, Zimmer 101-103, Charlottenstraße 62
Evang. Gemeindehaus Kreuzkirche, Gemeindesaal und Martin-Luther-Zimmer, Am Hohrain 2
Heinrich-von-Kleist-Realschule, Zimmer 13 und 29, Kastanienweg 17
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, Zimmer 20 und 21, Kraichgauplatz 17
Elly-Heuss-Knapp-Hauptschule, Zimmer 28 und 29, Pfaffenhofener Straße 7-11
Fritz-Ulrich-Schule, Zimmer 12, Längelterstraße 105
Petrus-Gemeindehaus, Kleiner und Großer Saal, Ludwigsburger Straße 125
Städtischer Kindergarten, Feurerstraße 31
Albrecht-Dürer-Schule, Aula, Dürerstraße 1
Evangelischer Kindergarten, Sachsenäckerstraße 2/2
Therapeutikum, Werkstatt, Kreuzäckerstraße 26
Alte Kelter Sontheim, Abt. A und B, Auf dem Bau 8
Staufenbergschule, Zimmer 3-5, Staufenbergstraße 91
Mörike-Realschule, Zimmer E 47, Max-von-Laue-Straße 7-9
Leintalsporthalle, Mehrzweckraum, Würzburger Straße 50
Bürgeramt Frankenbach, Zimmer 5, EG, Speyrer Straße 13
Katholisches Gemeindezentrum St. Johannes, Gemeindehaus, Leintalstraße 2
Bürgeramt Kirchhausen, Foyer, Schlossplatz 2
Dienstleistungszentrum Biberach, Bürgeramt, Zimmer 1, Am Ratsplatz 3
Alte Turnhalle, Talheimer Straße 4.
Wahlberechtigte können Ihre Stimme nur persönlich abgeben. Wer nicht schreiben oder lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimmen allein abzugeben, kann sich aber der Hilfe einer Person seines Vertrauens bedienen. Auskünfte gibt der Wahlvorstand im Wahllokal.
Zum Wahlkreis gehören auch
31 Gemeinden im Landkreis
Zum Wahlkreis 267 Heilbronn gehören die Stadt Heilbronn und 31 Städte und Gemeinden des Landkreises Heilbronn. Daher wechselt die Kreiswahlleitung des Wahlkreises bei jeder Bundestagswahl zwischen der Stadt und dem Landratsamt Heilbronn. Für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am Sonntag, 27. September, liegt die Kreiswahlleitung bei der Stadt Heilbronn. Kreiswahlleiter ist Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach, sein Stellvertreter ist Bürgermeister Harry Mergel.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der „Erststimme“ werden nach dem Mehrheitswahlrecht 299 Abgeordnete direkt aus den Wahlkreisen in den Bundestag gewählt.
Die restlichen Mandate werden mit der „Zweitstimme“ nach Verhältniswahlgrundsätzen über die Landeslisten der Parteien vergeben. Die Zweitstimme ist auch entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Dabei können Überhangmandate entstehen, die die Gesamtzahl von 598 Abgeordneten erhöhen.
Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben (sogenannte Sperrklausel oder auch Fünf-Prozent-Hürde).
Mitteilung von:
Stadt Heilbronn
Rathaus - Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Telefon 0 71 31 / 56 22 88
Fax 0 71 31 / 56 31 69
E-Mail: pressestelle@stadt-heilbronn.de
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