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Landesregierung und Hochschulen unterzeichnen Solidarpakt

Dieser Eintrag stammt von admin Am 2.3.2007 @ 19:00 In Bildung, Verwaltung | Kommentarfunktion deaktiviert

Stuttgart. Nach konstruktiven Verhandlungen mit allen Hochschulen und Berufsakademien sowie den Beschlüssen im Ministerrat und im Landtag wurde der Solidarpakt am Freitag (2. März 2007) in der Villa Reitzenstein unterzeichnet. Damit konnte eine solide Basisfinanzierung für die Hochschulen und Berufsakademien des Landes geschaffen werden. Zusätzlich stellt das Land Mittel für das Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ und zur Finanzierung des Landesanteils der Exzellenzinitiative bereit. Weitere Einnahmen erwarten die Hochschulen aus den Studiengebühren. „Mit dieser Finanzausstattung können die Hochschulen und Berufsakademien des Landes auch in Zukunft Spitzenleistungen in Forschung und Lehre bringen, was auch der Wirtschaft zu gute kommt“, erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg am Freitag
(2. März 2007) in Stuttgart.

Während einer Zeremonie im Runden Saal der Villa Reitzenstein unterzeichneten Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg und Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer für die Landesregierung sowie die Vorsitzenden der Rektorenkonferenzen Prof. Dr. Gerhart von Graevenitz (Universitäten), Prof. Dr. h. c. Dietmar v. Hoyningen-Huene (Fachhochschulen), Prof. Dr. Wolfgang Schwark (Pädagogische Hochschulen), Prof. Dr. Werner Heinrichs (Musikhochschulen) das Vertragswerk. Für die Kunsthochschulen unterzeichnete der Sprecher der Rektoren, Prof. Dr. Ludger Hünnekens, die Berufsakademien wurden von Prof. Dr. Bernd Martin, dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz vertreten. In den vergangenen Tagen haben bereits die Rektoren und Direktoren aller 52 Hochschulen und Berufsakademien des Landes ihre Unterschrift geleistet.

30 Mio. Euro für Innovations- und Qualitätsfonds

Ein besonderer programmatischer Schwerpunkt im Solidarpakt II liegt auf der Fortentwicklung der Hochschulfinanzierung und auf dem Aufbau eines Systems zur Qualitätssicherung. Zur Finanzierung einer qualitätsbasierten und leistungsorientierten Mittelverteilung und für Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und Berufsakademien wird ein Innovations- und Qualitätsfonds schrittweise eingerichtet. Ab 2011 werden dafür insgesamt 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stehen. Getragen wird der Fonds je zur Hälfte von den Hochschulen und dem Land.

Grundfinanzierung mit leistungsorientiertem Anteil

Das künftige Finanzierungssystem wird eine Grundfinanzierung garantieren, die sich an Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechung orientiert und einen leistungsorientierten Anteil hat, dem Evaluationsergebnisse und andere Qualitätsausweise zugrunde liegen. Ergänzt wird das System durch Zielvereinbarungen zwischen den einzelnen Hochschulen und dem Land, die Ziele und Schwerpunkte in der Entwicklung festschreiben. „Der Solidarpakt dient nicht nur der Festschreibung eines Status Quo, sondern ist auch ein Instrument für eine dynamische Entwicklung der Hochschulen“, betonten Oettinger und Frankenberg.

Mehr 2,2 Mrd. Euro pro Jahr bis 2014

Das Land gewährt den Hochschulen im Solidarpakt Planungssicherheit für einen Zeitraum bis 2014. Die Etatansätze von insgesamt mehr als 2,2 Mrd. Euro werden ungekürzt weitergeführt und die Personalmittel entsprechend den Tarifsteigerungen fortgeschrieben. Im Gegenzug verpflichten sich die Hochschulen unter anderem zu einer finanziellen Beteiligung am Ausbauprogramm „Hochschule 2012“. Aufgrund demographischer Entwicklungen und des doppelten Abiturjahrgangs im Jahr 2012 werden in den Spitzenjahren 16.000 neue Studienanfängerplätze benötigt. Das Land wird den finanziellen Bedarf dieses Ausbaus in Höhe von 300 Mio. Euro in den Spitzenjahren zur Hälfte tragen. Die Zuschüsse von maximal 150 Mio. Euro vom Land für das Ausbauprogramm erhalten die Hochschulen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Solidarpakt. Die Hochschulen werden einen maßgeblichen Anteil an der anderen Hälfte tragen. Die Bundesmittel aus dem Ausbauprogramm „Hochschulpakt 2020“ mit dem Bund werden den Hochschulen zur Bewältigung ihres Eigenanteils zu Gute kommen.

Zusätzlich 180 Mio. Euro aus Studiengebühren für Hochschulen

Im Solidarpakt wird nochmals festgehalten, dass die Hochschulen und Berufsakademien die Einnahmen aus Studiengebühren in Höhe von rund 180 Mio. Euro jährlich zusätzlich erhalten. Entsprechend wird die staatliche Finanzierung nicht herabgesetzt. Auch der Landesanteil an den Kosten für die Exzellenzinitiative wird den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung stehen. Im Doppelhaushalt sind dafür bereits insgesamt 34 Mio. Euro veranschlagt.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg


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