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Stopp für rote Plakette

Dieser Eintrag stammt von dn Am 30.11.2011 @ 20:47 In Verkehr, Umwelt | Kommentarfunktion deaktiviert

Heilbronn. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen ab Januar nicht mehr in der Heilbronner Umweltzone fahren. Für Fahrzeuge mit gelber Plakette gilt dieses Verbot ein Jahr später. Betroffen sind davon rund 1400 in Heilbronn angemeldete Fahrzeuge mit roter und 4800 Fahrzeuge mit gelber Plakette sowie alle Fahrzeuge von auswärts, die die Heilbronner Umweltzone befahren wollen. Die Fristen gelten mit Ausnahme Stuttgarts in den meisten Umweltzonen des Landes. Darauf macht die Umweltbehörde aufmerksam.

Ausnahmeregelungen kommen nur in Betracht, wenn unter anderem die Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist, triftige Gründe vorliegen, keine alternativen Fahrzeuge auf den Halter zugelassen sind und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Bei einer alleinstehenden Privatpersonen wäre dies etwa der Fall, wenn das monatliche Nettoeinkommen unterhalb 1130 Euro läge. Gewerbetreibende müssen vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einen Beleg erbringen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeuges zu einer Existenzgefährdung führen würde und die Besonderen Voraussetzungen (z.B. Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen) erfüllt sind.

Weiterhin ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung können Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc.

Ausnahmegenehmigungen gelten längstens ein Jahr. „Ab 2013 werden deshalb praktisch keine Fahrzeuge mit roter, ab 2014 keine mehr mit gelber Plakette in Heilbronn unterwegs sein“, sagt Margot Niklas vom Planungs- und Baurechtsamt.

Wer ohne Plakette in der Umweltzone fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt werden.

Die Umweltzone Heilbronn umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Neckartalstraße, der meisten Industriegebiete sowie der Stadtteile Biberach und Kirchhausen.

Erlassen wurden die Bestimmungen vom Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Ziel, die Luftqualität zu verbessern, da die Feinstaub- und Stickstoffoxidwerte immer wieder die Grenzwerte überschreiten.

Auskunft zur Umweltzone erteilt Margot Niklas unter Telefon 07131/56-4555 und gibt es im Internet unter [1] www.heilbronn.de, Verkehr & Umwelt, Umweltzone.
Mitteilung von:

Stadt Heilbronn
Pressestelle
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel. 07131/56-2288
Fax 07131/56-3169
E-Mail: [2] pressestelle@stadt-heilbronn.de


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