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Umweltzonen: Handwerkskammer Heilbronn-Franken setzt sich ein
Dieser Eintrag stammt von dn Am 2.2.2012 @ 16:17 In Handwerk, Umwelt | Kommentarfunktion deaktiviert
Heilbronn.Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen verschärfte Ausnahmeregelungen, die vor allem Handwerksbetriebe mit Sonderfahrzeugen hart treffen. Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette können nur noch bis zum 31. Dezember 2012 Ausnahmegenehmigungen erhalten. Ferner ist es Kfz-Werkstätten nicht mehr gestattet, sogenannte Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen auszustellen. Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat sich mit einem Schreiben an ihre Landtagsabgeordneten gewandt, um auf die gravierenden Folgen dieser Neuregelungen für das Handwerk hinzuweisen.
Es sei unverständlich, dass Werkstätten die fehlende Nachrüstbarkeit mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen dürfen, so Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Dies sei nur noch Prüfingenieuren und technischen Überwachungsorganisationen vorbehalten. Begründung des Verkehrsministeriums: Es bestehe die Gefahr von „Gefälligkeitsgutachten“. Die Handwerkskammer kritisiert diese Annahme. Die Erstellung von „Gefälligkeitsgutachten“ sei nicht plausibel, das es im wirtschaftlichen Interesse der Kfz-Werkstätten liege, Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern auszustatten. Außerdem werde durch die Unterstellung eine ganze Branche in Verruf gebracht. Die Landtagsabgeordneten Friedlinde Gurr-Hirsch und Ingo Rust haben sich dieser Argumentation angeschlossen und die Interessen des Handwerks beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vorgebracht.
Bei einem darauffolgenden Gespräch mit Verkehrsminister Winfried Hermann konnten Vertreter des Handwerks noch einmal ihren Standpunkt darlegen. „Das Ministerium hat zugesagt, die Ausstellung von Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigungen noch einmal zu prüfen. Wir hoffen sehr, dass beim Ministerium ein Umdenken stattfindet“, so Ralf Schnörr. Leider sei es nicht gelungen, das Ministerium von einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen zu überzeugen. Dennoch kümmert sich das Handwerk weiterhin um die Thematik und hat das Ministerium aufgefordert, künftig Härtefälle stärker zu berücksichtigen. Da auch kleine Handwerksbetriebe nicht selten über mehrere ältere Fahrzeuge mit Sonderaufbauten verfügen, wirke die neue Regelung existenzbedrohend. Diese Fahrzeuge sind in der Anschaffung sehr teuer und rechnen sich nur über jahrelangen Einsatz – ein früher Austausch ist kalkulatorisch oft ausgeschlossen.
Mitteilung von:
Kerstin Amon
Stv. Abteilungsleiterin
Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Zentralstelle
Allee 76
74072 Heilbronn
Telefon 07131 791-107
Telefax 07131 791-2507
[1] Kerstin.Amon@hwk-heilbronn.de
[2] www.hwk-heilbronn.de
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