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Stickstoff-Düngung im Weinbau: Ab 10. April Proben ziehen

Dieser Eintrag stammt von admin Am 2.4.2007 @ 15:03 In Landwirtschaft, Verwaltung | Kommentarfunktion deaktiviert

Main-Tauber-Kreis. In Wasserschutzgebieten müssen Rebflächen laut der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) im Frühjahr auf Nitrat untersucht werden. Die Düngung im Weinbau orientiert sich am Stickstoffvorrat, der im Boden vorhanden ist. Deshalb muss der Nitratgehalt im Boden gemessen werden. Eine Überversorgung der Reben mit Stickstoff muss vermieden werden.

Bei einem Traubenertrag von 120 Kilogramm pro Ar reichen in der Regel 40 bis 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar aus. In dieser empfohlenen Düngermenge ist der im Boden vorhandene und gemessene Stickstoffgehalt bereits enthalten. Die Stickstoff-Düngung erfolgt ab dem Zwei-Blatt-Stadium, in der Regel ab Ende April.

Die Proben für den Nitratnformationsdienst (NID) im Weinbau sollten daher ab Dienstag, 10. April, gezogen werden. Die Bodenproben können täglich zwischen 9 und 10 Uhr und zwischen 15.30 und 16.30 Uhr am Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim abgegeben werden. In Tauberbischofsheim können die Bodenproben in der Wellenbergstraße 8 schräg gegenüber dem ehemaligen Landwirtschaftsamt am Mittwoch, 11., und Donnerstag, 12. April, abgegeben werden. Die Bodenproben müssen, damit der Nitratgehalt nicht ansteigt, sofort nach dem Ziehen tiefgefroren werden.

Die SchALVO teilt Wasserschutzgebiete in Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete ein und macht unterschiedliche Auflagen hinsichtlich der Bewirtschaftung. In Problemgebieten gilt folgende Vorschrift: Bei Rebflächen größer als fünf Ar müssen mindestens 15 Prozent der Schläge beprobt werden, bei Junganlagen reichen 30 Prozent der Schläge aus. Sind nur Rebflächen kleiner als fünf Ar vorhanden, müssen mindestens zwei Schläge beprobt werden. In Sanierungsgebieten muss bei Schlägen kleiner als fünf Ar die Hälfte aller Schläge beprobt werden, bei Schlägen größer als fünf Ar alle.

Mitteilung von:

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/82-5612
Telefax 09341/82-5690,
Markus Moll, Pressestelle
pressestelle@main-tauber-kreis.de
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