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Blauzungenkrankheit: Der gesamte Main-Tauber-Kreis liegt nun in der Beobachtungszone

Dieser Eintrag stammt von admin Am 4.4.2007 @ 15:14 In Landwirtschaft, Verwaltung | Kommentarfunktion deaktiviert

Main-Tauber-Kreis. Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Mainz fallen im Main-Tauber-Kreis nun auch die Gemeinden Creglingen und Niederstetten in die Beobachtungszone, die in einem Radius von 150 Kilometern um den Seuchenort gebildet wird. Bisher zählten wegen zuvor aufgetretener Fälle bereits alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis zum Beobachtungsgebiet. Nun gehört also der gesamte Main-Tauber-Kreis zum Beobachtungsgebiet.

Innerhalb dieser Restriktionszone dürfen Hauswiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) ohne Auflagen transportiert werden. Für das Verbringen aus der Restriktionszone gelten jedoch strenge Auflagen. Schlachttiere dürfen nur in vom Veterinäramt plombierten Fahrzeugen transportiert werden. Der Transport muss mindestens einen Tag vor dem Transport angemeldet werden. Zucht- und Nutztiere müssen vor dem Verbringen mit einer Blutprobe auf die Blauzungenkrankheit untersucht worden sein. Das Kreisveterinäramt betont, dass die Einschränkungen nur für Wiederkäuer gelten und nicht für Schweine, Pferde oder andere Haustiere.

Wie kürzlich ein neuer Ausbruch der Krankheit in Nordrhein-Westfalen zeigte, sind die Stechmücken wieder aktiv, die die Krankheit übertragen. Daher gelten für Tiere, die nach dem 1. Dezember 2006 geboren sind, die Vergünstigungen für das Verbringen aus dem Beobachtungsgebiet nicht mehr, die über den Winter gewährt wurden. Von der Erweiterung des Beobachtungsgebiets ist auch der gesamte Landkreis Schwäbisch Hall betroffen. Schlachtviehtransporte zu den Schlachthöfen in Crailsheim und Schwäbisch Hall müssen daher ab sofort nicht mehr verplombt werden. Zucht- und Nutzviehtransporte zur Versteigerung in Ilshofen müssen nicht mehr vom Veterinäramt genehmigt werden.

Die Krankheit ist auf den Menschen nicht übertragbar; Milch und Fleisch können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Die Bedeutung der Erkrankung liegt in den wirtschaftlichen Auswirkungen infolge des Verbringungsverbotes von Wiederkäuern aus den sehr groß angelegten Restriktionsgebieten und der Untersagung des Handels innerhalb der Europäischen Union für Wiederkäuer und deren Sperma, Eizellen und Embryonen.

Informationen zum Beobachtungsgebiet und zur Abfertigung von Transporten sind beim Kreisveterinäramt in Bad Mergentheim unter der Telefonnummer 07931/4827-6253 erhältlich. Formulare zum Transport von Tieren können auf der Internetseite des Main-Tauber-Kreises unter [1] www.main-tauber-kreis.de/ / Bürgerservice/ Organisation Landratsamt / Veterinäramt / „Formulare – Merkblätter“ abgerufen werden.

Mitteilung von:

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/82-5612
Telefax 09341/82-5690,
Markus Moll, Pressestelle
pressestelle@main-tauber-kreis.de
[2] www.main-tauber-kreis.de


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